Stadt Memmingen:Organisation und Sicherheit

Kinderbetreuung

Organisation und Sicherheit in unseren KiTas

Im Rahmen unseres Betreuungsvertrages leisten wir neben der fachlichen, pädagogischen Arbeit natürlich auch die Aufgabe, Ihr Kind zu beaufsichtigen und zu betreuen.

Hier gibt es bei der Stadt Memmingen und auch bei den freien Trägern klare Standards bzgl. Organisation, Haftung, Aufsicht, Zugang zu unseren KiTas, Arbeitssicherheit usw. Denn wir wollen, dass sich Ihr Kind nicht nur wohl sondern auch sicher fühlt.

Dennoch müssen wir auch sehen, dass es immer eine besondere Gratwanderung ist, die Struktur und Sicherheit zu gewährleisten und zum anderen eine offene und kreative Atmosphäre für Kinder, Eltern und Mitarbeitende zu schaffen: So ist es z.B. ein Zielkonflikt, sehr flexible Abholzeiten anzubieten und gleichzeitig eine wirksame Kontrolle des Zugangs nur für Berechtigte in die KiTa zu haben. Ein weiteres Thema ist, den KiTas viel Entscheidungsspielraum vor Ort zu ermöglichen und gleichzeitig das Gesamtsystem gerecht und stimmig und für alle nachvollziehbar zu organisieren.

Gelingen kann dies, wenn alle partnerschaftlich zusammen arbeiten und auch Sie als Eltern uns unterstützen. Dies kann schon dadurch gelingen, dass alle schon bei ganz einfachen Dingen aufeinander achten: Z.B. gilt es, die Zufahrtswege für die Feuerwehr nicht zuzuparken. Weiter helfen Sie uns auch dadurch, dass Sie direkt mit uns zeitnah das Gespräch suchen, bevor Unstimmigkeiten und Unklarheiten entstehen können.

Kommen Sie deshalb jederzeit auf unsere KiTa-Leitungen oder auf das Amt für KiTas zu, wenn Sie Anhaltspunkte sehen, wo wir die Themen Organisation und Sicherheit für die Kinder, Familien und Mitarbeitenden noch besser machen können.

Unsere KiTas und unser KiTa-Amt verbinden die Leitgedanken der Partizipation, der Verlässlichkeit, der Nachhaltigkeit, des Interaktionswillens und der Vielfalt. Das wollen wir auf allen Ebenen, Altersstufen und Kontakten sichtbar und erlebbar machen.

Neben den ohnehin selbstverständlichen Grundlagen aus Recht, Gesetz und Bildungsplan prägen uns diese Leitgedanken in unserer täglichen Arbeit - auch beim Thema Kinderschutz und Sicherheit. Wir fassen dies bei uns unter dem Begriff Schutzkultur zusammen. Dieser Begriff reicht für uns deutlich weiter als nur der unmittelbare und konkrete Schutz vor seelischer, körperlicher und sexualiserter Gewalt, der von unseren KiTas schon immer und selbstverständlich zu sichern war.

Es geht uns hier aber um viel mehr: Alle Menschen - insbesondere unsere Kinder, Erziehungsberechtigten und Mitarbeitenden - haben einen unveräußerlichen Anspruch und ein Recht auf achtsame, verlässliche und vertrauensvolle Interaktionen. Hinzu kommt, dass ein struktureller und organisatorischer Rahmen von Bedeutung ist, der sowohl Geborgenheit, Schutz und Stringenz wie auch Freiheit, Sinnfindung und Selbstverwirklichung ermöglicht.

Den aktuellen Sachstand unseres entsprechenden Kinderschutzkonzeptes "Schutzkultur in unseren KiTas - Worauf wir uns verlassen können" für die kommunal verwalteten KiTas und die Regelungen zu unserem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII finden Sie in den Anlagen zum Download auf der rechten Seite. Ihre Ansprechpartner dazu sind:

  • Amt für Kindertageseinrichtungen
    Telefon 08331/850462 oder kita@memmingen.de - Frau Gaisser, Herr Geyer und Herr Hölzle
  • Ihre KiTa-Leitung und unsere KiTa-Mitarbeitenden vor Ort

Wir freuen uns im KiTa-Amt und in den KiTas auf Ihr Feedback zu unserem Konzept und Ihre Anregungen und Ideen, was wir gemeinsam auch bei diesem Thema immer wieder besser machen können.

Weitere Ansprechpartner in Memmingen für den Kinderschutz sind insbesondere:

  • Amt für Jugend und Familie mit den zugeordneten Diensten Erziehungsberatungsstelle und Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch
  • Die Lobby für Kinder Kinderschutzbund Memmingen-Unterallgäu

Überregional wird auf die Beratungsmöglichkeit der NummergegenKummer hingewiesen.

Unsere KiTa-Mitarbeitenden erhalten im Rahmen des Betreuungsvertrages die Aufsicht über Ihre Kinder übertragen. Hierbei und bei der Erziehung berücksichtigen diese die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. Die Kinder sollen dabei von Anfang an aktiv mitgestalten könnnen.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, können Sie auch den beigefügten Fortbildungsunterlagen entnehmen, die wir zum Thema Aufsicht und Haftung verwenden.

Kindertageseinrichtungen sind betriebserlaubnispflichtig und unterliegen der Fach- und Rechtsaufsicht der kreisfreien Städte, der Landkreise bzw. der Regierung von Schwaben. In Memmingen beaufsichtigt die Stadt Memmingen durch die Fachberatung der freien Träger. Die KiTas, die durch die Stadt Memmingen verwaltet werden, werden von der Regierung von Schwaben betreut. Die Struktur sehen Sie im Organigramm im Downloadbereich.

Vorrangig verstehen wir unsere Aufsichtstätigkeit als Begleitung und Unterstützung der KiTas bei ihren vielfältigen Aufgaben. Hierzu stehen wir diesen beratend zur Seite, bieten Fortbildungen und Arbeitskreise an. Bei konkreten Anhaltspunkten kann die Fach- und Rechtsaufsicht auch unangemeldete Kontrollen in KiTas durchführen. Auch Erziehungsberechtigte und Mitarbeitende können sich in allen Belangen jederzeit an die Aufsichtsbehörde wenden.

Die KiTas werden regelmäßig durch die Stadt Memmingen gemeinsam mit der Regierung von Schwaben geprüft: Das bedeutet, dass wir jährlich mindestens 20 % der KiTas aufsuchen. Zum einen werden u.a. die pädagogischen Standards, die fachlichen und persönlichen Qualifikationen der Mitarbeiter*innen, die Zuverlässigkeit des Trägers und die Qualitätssicherung begutachtet. Zum anderen werden die Belege und Nachweise, die Grundlage für die staatliche und kommunale Förderung sind, geprüft.

Hinweis: Die auf dieser Interneitseite aufgeführten Einrichtungen der Schulvorbereitung (SVE) werden durch die Schulaufsicht betreut. Die Tagespflegestellen werden aufsichtlich durch das KiTa-Amt und das Amt für Jugend und Familie gemeinsam begleitet.

 

Unsere KiTas werden durch die kommunalen Beauftragten für Arbeitssicherheit betreut und regelmäßig begangen. Durch entsprechende Protkolle werden mögliche Defizite festgehalten und überwacht, ob und wie diese beseitigt werden. Weiter bestehen für die wichtigsten Tätigkeiten in einer KiTa Gefährdungsbeurteilungen, die laufend aktualisiert werden. Weiter werden unsere Kolleginnen und Kollegen von der Arbeitsmedizin in gesundheitlichen Belangen unterstützt und beraten. Dadurch soll der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Kindern und Mitarbeitenden konstant verbessert und den immer wieder steigenden Anforderungen angepasst werden.

Für Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der kommunalen KiTas stehen die Fachkräfte unter arbeitssicherheit(at)memmingen.de zur Verfügung. Die freien Träger haben eigene Sicherheitsbeauftragte.

Masernschutz in der Kinderbetreuung

Eine Kinderbetreuung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein entsprechender Masernschutznachweis vorliegt. Weitere Infos finden Sie in der LGL-Grafik, beim Landesamt für Gesundheit und als Download auf dieser Seite. Lassen Sie sich dazu gerne auch bei Ihrem Kinderarzt beraten.

Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind für KiTas ein wichtiges Thema: Denn immer mehr Familien benötigen einen KiTa-Platz mit Mittagessen (s.a. KiTa/Ernaehrung). Unabhängig davon, ob das Essen angeliefert oder selbst gekocht wird, ist tägliche Kontrolle von Lebensmitteln und Sauberkeit von großer Bedeutung.

Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Memmingen kontrolliert hierzu regelmäßig und unangemeldet alle KiTas. Für Fragen und Anregungen hierzu steht Ihnen diese unter lebensmittelueberwachung(at)memmingen.de gerne zur Verfügung.

In den kommunalen KiTas wird zusätzlich durch rSchulungen der Reinigungskräfte und Beratung durch externe Firmen versucht, die Qualität der Reinigung und Hygienie zu sichern.

Brandschutz ist eine anspruchsvolle Aufgabe, denn die Jüngsten sind je nach Alter und Entwicklungsstand nicht immer in der Lage, Gefahren richtig zu erkennen und einzuschätzen. Die Brandschutzerziehung ist deshalb eine wichtige Aufgabe und gesetzliches Bildungsziel.

Unfälle durch Brand lassen sich durch das Einhalten baulicher, technischer und organisatorischer Vorschriften und entsprechender präventiver Maßnahmen (Rauchverbot, Freihalten der Fluchtwege usw.) vermeiden: Durch Zusammenarbeit mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Hochbauamt und den Arbeitssicherheitsbeauftragten versucht jede KiTa laufend, den Brandschutz weiter zu entwickeln.

Die KiTas führt mindestens einmal jährlich eine Brandschutzübung durch. Das Amt für Kindertageseinrichtungen ergänzt dies zusätzlich bei den eigenen KiTas stichprobenartig durch Brandschutzkontrollen und unangekündigte Alarmübungen.

Versicherungsschutz

Ihre Kinder und unsere KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sind in den KiTas und auf dem direkten Weg von und zur KiTa gesetzlich unfallversichert über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).