Beitragstabelle ab 1. September 2024
Buchung / Tag | bis zum 3. Geburtstag | 3 Jahre bis Schuleintritt | Schulkinder |
bis 4 Stunden | 170 EUR | 85 EUR | 90 EUR |
4 - 5 Stunden | 210 EUR | 105 EUR | 112 EUR |
5 - 6 Stunden | 250 EUR | 125 EUR | 134 EUR |
6 - 7 Stunden | 290 EUR | 145 EUR | - |
7 - 8 Stunden | 330 EUR | 165 EUR | - |
8 - 9 Stunden | 370 EUR | 185 EUR | - |
9 - 10 Stunden | - | 205 EUR | - |
Spielgeld | 6 EUR | 6 EUR | 6 EUR |
Essensbeiträge ab 1. September 2024
Essensbeitrag | bis zum 3. Geburtstag | 3 Jahre bis Schuleintritt | Schulkinder |
20 Essen/Monat | 71 EUR | 77 EUR | 99 EUR |
Essensbeiträge ab 1. Oktober 2024
Essensbeitrag | bis zum 3. Geburtstag | 3 Jahre bis Schuleintritt | Schulkinder |
20 Essen/Monat | 84 EUR | 91 EUR | 117 EUR |
Essensbeiträge ab 1. September 2025
Essensbeitrag | bis zum 3. Geburtstag | 3 Jahre bis Schuleintritt | Schulkinder |
20 Essen/Monat | 97 EUR | 105 EUR | 135 EUR |
Hinweise:
Elternbeitrag: Da es sich bei den KiTas um Bildungseinrichtungen handelt, sind nach den Vorgaben des BayKiBiG für die Kinder grundsätzlich 20 Stunden als Buchungszeit vorgesehen, um ausreichend Zeit für Bildung und Erziehung zu haben. Als tägliche Buchungszeitkategorie wird der Durchschnitt aus der Summe der regelmäßigen Anwesenheitsstunden bezogen auf eine 5-Tage-Woche bezeichnet. Die tägliche Buchungszeit ist Grundlage für den Elternbeitrag. Weiter beeinflussen vor allem die Buchungszeiten in Verbindung mit den Gewichtungsfaktoren die Personalbemessung und -planung und die staatliche Förderung der KiTas.
Bei den kommunalen KiTas gibt es eine Ermäßigung ab dem zweiten mm-KiTa-Kind in der Familie auf 60 %. Weiter ermäßigt der Freistaat Bayern die Elternbeiträge bis max. 100 EUR für Kindergartenkinder (ab KiTa-Jahr-Beginn des 3. Geburtstages). Eine Beitragsübernahme für einkommensschwache Familien beim Amt für Jugend und Familie ist auf Antrag möglich.
Der Elternbeitrag ist die finanzielle Beteiligung an den Betriebs- und Investitionskosten der KiTas. Der Großteil der Kosten für die KiTas wird durch laufende städtische und staatliche Zuschüsse gedeckt. Weitere Informationen finden Sie in der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Memmingen und der Unterhospitalstiftung Memmingen.
Essensbeitrag: Die Verantwortung und Entscheidungsfreiheit der Eltern ist uns wichtig. Diese haben mehr Möglichkeiten selbst zu entscheiden, wie das Kind in der KiTa isst: Entweder grundsätzlich selbst mitgebrachtes oder von der KiTa angebotenes Essen. Die KiTas dürfen aber kein mitgebrachtes Essen ausgeben, das kühlpflichtig oder zu erhitzen ist. Die Essenskategorie wird immer vorab monatlich gebucht (bis 15. des Monats). Sollten Sie gebuchtes Essen an Betriebstagen unerwartet aber dann doch nicht benötigen, wird dies an Selbstzahler erstattet. Wichtig ist: Die Eltern sind dafür verantwortlich, der KiTa rechtzeitig Bescheid zu geben (per Email bis Dienstag 12 Uhr für die folgende Woche), damit wir und die Lieferanten Einkauf und Menü anpassen können. Die Rückerstattung erfolgt dann halbjährlich. Eine „Essens-App“ und automatisierte taggenaue Abrechnung ist technisch derzeit nicht möglich. Wir müssen das leider „händisch“ machen. Es werden einheitlich maximal 20 Essen abgerechnet, auch wenn ein Monat mehr Essenstage hat. Weiter wird für August kein Essensbeitrag erhoben (außer Feriendienst) und in Buchungskategorien rückerstattet. Das soll für die Eltern bereits vorab Schwankungen in den Betriebstagen ausgleichen. Einheitspreis und -regeln sollen die Gleichbehandlung der Familien in allen unseren KiTas sicherstellen. Bedarfsgerechte Essensplätze stehen nur im Rahmen der technischen, räumlichen und personellen Möglichkeiten zur Verfügung.
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Elternbeitrag und Steuern
Für eine Steuerbescheinigung für Beiträge kommunaler KiTas wenden Sie sich bitte an die
Stadtkasse Memmingen.