Stadt Memmingen:Recht-Orga-Sicherheit

Kinderbetreuung

Mit den Memminger KiTas können Sie planen

Die Stadt Memmingen plant laufend den Bedarf nach Kinderbetreuung in KiTas und qualifizierter Tagespflege. Die Planung dieser rund 2000 Betreuungsplätze ist ein sehr dynamisches Geschehen. Deshalb erfolgt laufend eine Fortschreibung. Die Stadt Memmingen will damit in Zusammenarbeit mit den freie Trägern das Ziel, den Familien in Memmingen ein gutes Betreuungsangebot zu machen, noch besser erfüllen.

Wenn Sie selbst in Memmingen eine KiTa eröffnen wollen, dann wenden Sie sich gerne an das KiTa-Amt.

Alle Kinder ab dem 3. Geburtstag haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Weiter besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Krippenplatz für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Diese Ziele will die Planung der Stadt Memmingen für die Familien erreichen. Kinder aus umliegenden Gemeinden können nur dann aufgenommen werden, wenn nicht vorrangig die Plätze von Memminger Familien in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf einen KiTa-Platz richtet sich immer gegen die Wohnsitzgemeinde, d.h. gegen die Stadt Memmingen. Es gibt seit dem Herbst 2023 in Memmingen eine zentrale Anmeldung. An diesem Portal nehmen grundsätzlich alle KiTas in Memmingen teil. Sie finden diese Online-Anmeldung unter www.kita.memmingen.de/anmeldung. Wenn Sie selbst aber bei Ihrer KiTa in der Nähe über dieses Portal keinen geeigneten Betreuungsplatz bekommen sollten, ist Ihnen das Amt für Kindertageseinrichtungen bei der weiteren Suche gerne behilflich.

Die Wünsche nach Betreuung sind so vielgestaltig wie die Lebensverhältnisse der Familien: In einem dörflich strukturierter Ortsteil bestehen zumeist ganz andere Bedürfnisse wie in einem starken Migrationsbewegungen unterworfenem Stadtgebiet. Eine gesetzliche Regelung, wie genau der richtige KiTa-Platz bis ins letzte Detail aussieht, kann es deshalb nicht geben. Weiter hat jede Stadt und jeder Träger einen eigenen Gestaltungsspielraum bei der Planung: Objektiv muss das Betreuungsangebot aber "bedarfsgerecht" sein. Deshalb wird in Memmingen versucht, ein möglichst plurales, ortsnahes und umfangreiches KiTa-Angebot zu machen, das auch die Gewähr bietet, eine qualitativ gute Betreuung für die Kinder sicher zu stellen. Hierzu bietet die Stadt Memmingen als Träger selbst Plätze an und unterstützt die freien Träger (z.B. Kirchen oder Vereine) finanziell, damit diese KiTas betreiben können.

Die Bedarfsermittlung ist ein sehr dynamisches Geschehen: Aus den Anmeldungen, den Einwohnerdaten, Elternbefragungen und den Erwartungen der KiTas wird versucht, möglichst zeitnah und konkret die Bedürfnisse der Familien zu ermitteln. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass die Angebote angemessen finanzierbar sind und auch ausreichend und qualifiziertes KiTa-Personal zur Verfügung steht.

Um einen Betreuungsplatz vermittlen zu können, muss zuerst politisch über die Angebotsstruktur entschieden werden. Der Stadtrat bespricht deshalb regelmäßig die aktuelle Bedarfsplanung, wo und welche KiTa-Angebote in Memmingen vorgehalten werden sollen. Er hat dabei das Recht, sich zwischen gleichwertigen Angeboten (z.B. KiTa oder Tagespflege) zu entscheiden. Weiter kann er in seiner Funktion als oberstes Trägerorgan bestimmen, welche Plätze, bis zu welchem Umfang und mit welchen Elternbeiträgen er selbst anbieten will. Er berücksichtigt dabei die gesetzlichen Vorgaben (Rechtsanspruch und Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, pädagogische Leitlinien und organisatorische Vorgaben zur Sicherung des Kindeswohls) und die Datenerhebungen des Amtes für Kindertageseinrichtungen sowie der freien Träger. Das Fachwissen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Memmingen fließt dabei ebenfalls ein.

Die Planungen werden veröffentlicht. Vorab besteht für die Eltern im Rahmen von Elternbefragungen die Möglichkeit, ihre Wünsche einzubringen. Weiter werden der Jugendhilfeausschuss, dem Mitglieder des Stadtrates genauso wie unabhängige Fachleute angehören, und die freien KiTa-Träger beteiligt.

Die Planung ist laufend fortzuschreiben. Die Herausforderung besteht dabei darin, dass die Bedürfnisse der Familien sich immer schneller wandeln - oftmals bedingt durch stetig veränderte Anforderungen der Arbeitswelt. Gleichzeitig ist bei neuen KiTa-Angeboten mit erheblichen Investitionen, die zum einen sehr langfristig (Zweckbindung bis zu 25 Jahre) und mit entsprechendem planerischen Vorlauf verbunden sind, zu rechnen. Auch hat jede Betreuung konzeptionell und qualitativ gute Standards zu erfüllen: Dies ist nur mit den entsprechenden MitarbeiterInnen zu erreichen. Daran ist schnell erkennbar, dass viele - oft gegenläufige Faktoren - die Detailplanung entsprechend anspruchsvoll machen. In der überwiegenden Zahl der Fälle gelingt es, die Wünsche der Eltern erfüllen zu können.

In der Regel ist es ausreichend, wenn Sie während der Anmeldezeit bis Anfang des Kalenderjahres Ihren Platzanspruch für das neue Betreuungsjahr (ab September) anmelden. Dann bleibt genügend Zeit für die Träger, den Personaleinsatz und Reserven zu planen. Während des Betreuungsjahres kann es vorkommen, dass aufgrund von plötzlichen Migrationsbewegungen oder sehr kurzfristig angemeldeten, zusätzlichen Bedürfnissen der Familien während des Betreuungsjahres nicht immer und sofort genau der Wunsch-KiTa-Platz frei gemacht werden kann. Weiter wird es nicht immer möglich sein, jederzeit und jegliche Form eines pädagogischen Angebotes (z.B. Art der konfessionellen Ausrichtung) oder jede Betreuungsform (z.B. im Bereich Krippe oder Hort) an jedem Ort vorzuhalten. Gelingt dies jeweils nicht, ist die Stadt Memmingen bemüht, der Familie im Stadtgebiet einen pädagogisch gleichwertigen Alternativplatz anzubieten.