Stadt Memmingen:Kindergarten (ab 3 Jahre)

Kinderbetreuung

Der Kindergarten (KiGa) ...

... unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung und bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an. Er gewährt allgemeine und individuelle Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentfaltung sowie besonders soziale Verhaltensweisen. Er berät die Eltern in Erziehungsfragen und hat darüber hinaus die Aufgabe, die Kinder auf ihren Weg zur Schule und ins Leben zu begleiten.Im kreativen Spiel und konzentrierten Tun dürfen die Kinder alle Sinne einbeziehen und ihre inneren Kräfte, Stärken und Fähigkeiten erleben und zum Ausdruck bringen.

Der Kindergarten ist konzeptionell auf Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Ob ein Kind ausnahmsweise bereits vor dem 3. Geburtstag in die normale Kindergartengruppe aufgenommen werden kann, muss im Einzelfall im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung entschieden werden.

Ein Kindergarten wird hier allgemein als Kindertageseinrichtung (KiTa) bezeichnet, wenn er neben den Kindergartengruppen auch andere Betreuungsformen (Krippe, Kleinkinder, Schulkinder) in der Einrichtung anbietet.

Die Integrative Einrichtung (iE) ...

... ist eine Tageseinrichtung, die sich besonders dem Zusammenleben mit behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern annimmt. Es handelt sich hierbei um Kinder, die entwicklungsverzögert sind, Konzentrationsstörungen oder Defizite im Wahrnehmungs- und Sprachbereich und zum Teil eine Körperbehinderung haben. Inhaltliche Standards zur integrativen Arbeit finden Sie in unserer Handreichung.

Der Schulkindergarten (SKG) ist ...

... ist ein besonderes Angebot, das es in dieser Form nur in Memmingen gibt. Der SKG wendet sich besonders an die Kinder, die vom Schulbesuch zurück gestellt, sind und an Schulrückkehrer. Für die Schulkindergärten gelten eigene Öffnungszeiten und besondere konzeptionelle Bedingungen.

Öffnungszeiten KiTas

Die Öffnungszeiten sind in der Regel 
Montag bis Freitag
von 7.30 bis 16.30 Uhr.
Sie werden von der KiTa selbst festgelegt.

Bei Bedarf werden zusätzlich Früh- und Spätdienst angeboten. Diese Dienste gibt es nicht in allen Einrichtungen. Erkundigen Sie sich bitte deshalb direkt in der jeweiligen Einrichtung, welche zusätzlichen Zeiten derzeit für Sie angeboten werden können.

(Gültig für Träger: Stadt Memmingen und Unterhospitalstiftung Memmingen)

Rechtliche Grundlagen