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Masernschutz in KiTas ab 1. August 2022

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Nachweispflicht für alle für den Besuch einer KiTa

Liebe Eltern,

grundsätzlich dürfen nur Kinder eine KiTa besuchen, die einen Masernschutz haben (z.B. durch Impfung). Dies gilt auch für die KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Nachweis kann in der Regel durch den Impfausweis oder - insbesondere bei bereits erlittener Krankheit oder Impfunverträglichkeit - ein ärztliches Attest erbracht werden. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann ein Kind nicht neu in eine KiTa aufgenommen werden.

Die Übergangsfrist ist zum 31.07.2022 nun abgelaufen: Ausnahmeregelungen für Altfälle gibt es nun keine mehr. Bitte beachten Sie dazu bitte auch die Anlagen.

Für eine Impfberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Weitere Infos finden Sie auch in der Anlage.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

www.masernschutz.de