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Kinderbetreuung

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Besuchsverbot und Testpflichten für kranke Kinder

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Elternbriefe in verschiedenen Sprachen

Liebe Eltern,

folgende Regeln sind derzeit bei Krankheitssymptomen zu beachten:

  • Kinder mit Schnupfen und Husten wegen einer Allergie, verstopfter Nase, leichtem Halskratzen (jeweils ohne  Fieber) o.ä. dürfen in die KiTa/Tagespflege kommen.
  • Kinder mit leichten, neu aufgetreten Symptomen einer Erkältung (Schnupfen und Husten ohne Fieber) dürfen erst in die Kinderbetreuung, wenn ein negativer Corona-Test (PCR/POC-Antigen) vorgelegt wird.
  • Kranke Kinder mit eingeschränktem Allgemeinzustand wegen Fieber, Kurzatmigkeit, Hals- und Ohrenschmerzen, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, starken Bauchschmerzen u.a. dürfen nicht in die Kinderbetreuung. Erst wenn sie gesund sind und ein negativer Corona-Test (PCR/POC-Antigen) vorgelegt wird, dürfen sie wieder in die KiTa/Tagespflege.

Bitte beachten Sie auch die beigefügten Übersichten und Elternbriefe des Sozialministeriums. Weiter ist ein Besuch in einer KiTa/Tagespflegestelle untersagt bei einer Erkrankung mit COVID-19 oder bei Quarantänepflicht.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Kranke Kinder werden zu Hause gesund