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Kinderbetreuung

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Zuschuss für Krippenbeiträge

Erstellt von Amt für Kindertageseinrichtungen |

Leistung des Freistaates Bayern

Sehr geehrte Eltern,

der Freistaat Bayern leistet für Eltern ein sogenanntes Krippengeld von bis zu 100 EUR. Die wichtigsten Details finden Sie in der Anlage. Grundsätzlich gilt: Das Krippengeld wird nicht über die KiTas abgerechnet, sondern muss eigens beantragt werden. Für Fragen zum Krippengeld und zum Antragsverfahren steht Ihnen das ZBFS (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) zur Verfügung.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
 

Amt für Kindertageseinrichtungen