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Testnachweispflicht für KiTa-Kinder ab Januar 2022

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Info des Freistaates Bayern

Mitteilung des Freistaates Bayern: "Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll nochmals erhöht werden. Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das etablierte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen."

Quelle: www.bayern.de

Sobald wir vom KiTa-Amt weitere Detailinfos vom Freistaat Bayern erhalten, informieren wir Sie über unsere KiTas und unsere Internetseite. Bitte nehmen Sie weiter die Berechtigungsscheine unserer KiTas in Anspruch. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisierung 08.12.2021: Newsletter des Sozialministeriums