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Testnachweispflicht für KiTa-Kinder

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

gültig ab 10. Januar 2022

Liebe Eltern,

der Freistaat Bayern hat angeordnet, dass nach den Weihnachtsferien Kinder eine Kindertageseinrichtung nur noch dann betreten dürfen, wenn sie vorher regelmäßig getestet wurden.

Das bedeutet ab 10. Januar 2022:

  • Sie testen Ihr Kind 3 x wöchentlich* zu Hause (Mo/Mi/Fr).
  • Sie bestätigen, dass Sie Ihr Kind regelmäßig negativ* getestet haben: Dazu zeigen Sie 3 x wöchentlich die Testkassette des Selbsttests beim Betreten der KiTa vor. Die Testkassette entsorgt dann die KiTa für Sie. Diese Regelung gilt für die kommunal verwalteten KiTas. Einige freie Träger dokumentieren alternativ über Testnachweislisten, die die Eltern aber selbst führen und regelmäßig vorlegen müssen.

Der Vorteil dieses Systems ist:

  • Mehr Tests* bringen - neben den bekannten Regeln - mehr Sicherheit.
  • Eltern können am einfühlsamsten ihr eigenes Kind testen.
  • Sie sehen als Familie sofort und zu Hause das Testergebnis.
  • Alle - Mitarbeitende* und Familien - schützen in gemeinsamer Verwantwortung unsere KiTas.

Wir leisten für Sie:

  • Sie bekommen wieder die bereits bekannten Abholscheine für Tests.
  • Die KiTas beraten Sie über die Abläufe und kontrollieren die Testergebnisse.
  • Das KiTa-Amt führt ab der zweiten Woche nach den Ferien System- und Stichproben-Kontrollen vor Ort in den KiTas durch. Das KiTa-Amt kann auch einen zeitweisen Ausschluss vom KiTa-Besuch aussprechen, wenn sich Familien oder Mitarbeitende dauerhaft nicht an die Hygieneregeln halten.

Sollten Familien der mm-KiTas bis Anfang Januar 2022 keinen Berechtigungsschein von Ihrer KiTa erhalten haben, können sie sich gerne an kita(at)memmingen.de wenden.

Wichtig ist: Die Testpflicht ist nur ein Bestandteil des Infektionsschutzes. Alle anderen Regeln (Abstand, Maske, Lüften, usw.) sind weiter einzuhalten. Nur mit all diesen Maßnahmen zusammen können wir gemeinsam die KiTa schützen. Wir vertrauen darauf, dass alle weiter wie bisher gut beim Infektionsschutz mithelfen. 

Vielen Dank für die Mitarbeit aller!

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

* Hinweise:
Nachweislich genesene und geimpfte Kinder müssen nicht testen; wir empfehlen trotzdem regelmäßige Tests. Es werden alternativ auch Testbescheinigungen von Teststellen akzeptiert. Bei einem positiven Selbsttest isolieren Sie Ihr Kind und am besten auch sich selbst und nehmen Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf und informieren telefonisch oder per Email Ihre KiTa. Alle Mitarbeitenden testen bereits regelmäßig. Es ist auch sinnvoll, dass sich Eltern regelmäßig testen. Erwachsene schützen mit ihrer Impfung auch alle unsere Kinder (sog. „Umfeldimpfung“).

Erstveröffentlichung: 18.12.2021 - Letzte Aktualisierung: 13.01.2022