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Kinderbetreuung

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Privat organisierte Kinderbetreuung wieder möglich

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Hinweise des Freistaates Bayern

Liebe Eltern,

seit heute ist privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien wieder erlaubt. Diese muss unentgeltlich erfolgen. Das ist für viele Familien eine wichtige Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung, um die dringendsten Bedarfe insbesondere der Familien, deren Kinder nicht/noch nicht in die Kita oder Schule gehen können, abzufedern.

Weitere Infos in der Anlage und unter stmas.bayern.de

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Amt für Kindertageseinrichtungen