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Kinderbetreuung

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Notbetreuung wird erweitert

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Ab 27.04.2020 dürfen wir Ihnen mehr Plätze anbieten

Liebe Eltern,

wir sind froh, Ihnen ab 27. April deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen, auch wenn unsere personellen Kapazitäten teilweise noch eingeschränkt sind. Anspruch auf Notbetreuung in den KiTas und Tagespflegestellenhaben zukünftig:

  • Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist.
  • Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit. Keine andere volljährige Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen.
  • Abschlussschüler für die Zeit der Teilnahme am Unterricht.
  • Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt.

Sie müssen zu den Voraussetzungen entsprechende Erklärungen unterschreiben (s. Anlagen) und ggf. Nachweise vorlegen.

Bitte halten Sie sich aber auch immer an die Hygienehinweise Ihrer KiTa/Tagespflege: Nur dann dürfen Sie die KiTa tatsächlich betreten. Kinder müssen in der KiTa/Tagespflege keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, außer dies ist ärztlich angeordnet.

Wichtig bleibt weiter: Abstand halten, Händehygienie und Gruppen-/Teamtrennung. Die Kinder werden in kleinen Gruppen betreut, um das Risiko einer Ansteckung für eine größere Zahl von Kindern und KiTa-Mitarbeiter*innen/Tagespflegepersonen zu minimieren.

Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Sollten Sie für April versehentlich doch noch eine Abbuchung erhalten haben, geben Sie uns Bescheid, damit wir das korrigieren können. Hier müssen wir aber noch für eine endgültige Entscheidung auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisierung 26.04.2020: Allgemeinverfügung vom 24.04. und vom STMAS korrigierte Elternerklärungen. Die Allgemeinverfügung ist derzeit befristet bis 10.05.2020.

Amt für Kindertageseinrichtungen