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Notbetreuung ab 16. Dezember 2020

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Regelungen des Freistaates Bayern

Liebe Eltern und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas,

der Freistaat Bayern hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet, dass die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis vorläufig 10. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen sind (s.a. Newsletter in der Anlage). Die KiTas und Tagespflegestellen bieten jedoch außerhalb der jeweiligen Weihnachtsferien eine Notbetreuung an. Anspruch auf Notbetreuung haben:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Anders als im Frühjahr wird vom Freistaat Bayern diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den konkreten Bedarf der Eltern abgestellt. Die Eltern werden deshalb aufgefordert, Kinderbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden vom Freistaat Bayern weiter gebeten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise der Urlaub bereits aufgebraucht ist. Eine formlose Bestätigung der Eltern (s. Anlage) kann von den KiTas im Zweifel gefordert werden. Grundsätzlich vertrauen wir aber auf die Angaben der Eltern und darauf, dass sie sehr verantwortungsvoll von ihrem Anspruch auf Notbetreuung Gebrauch machen.

Wichtig ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Beachten Sie auch die allgemeinen Einschränkungen, die ab 16.12.2020 für ganz Bayern gelten (s. Link).

Wir bitten alle besonders darauf zu achten, dass Kontakte vermieden werden, wo immer es möglich ist! Achten wir in diesen Tagen besonders aufeinander und helfen wir zusammen, gemeinsam unsere Familien, unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere KiTas zu schützen.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisierung 15.12.2020: Link zu den allgemeinen Einschränkungen für Bayern
Aktualisierung 16.12.2020: Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Notbetreuung

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