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Kinderbetreuung

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Maskenpflicht in den Horten wie in den Schulen

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Gültig ab 8. November 2021

Liebe Eltern und Mitarbeitenden in der Kinderbetreuung,

im Gleichklang mit den Grundschulen gilt auch in den Horten ab 8. November eine strengere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Das bedeutet konkret:

  • In den Innenräumen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer MNB unabhängig vom Einhalten des Mindestabstandes. Während des Lüftens kann die MNB abgenommen werden.
  • Im Freien ist keine MNB vorgeschrieben.
  • Schulkinder können grundsätzlich eine textile MNB tragen. Beschäftigten wird eine MNS empfohlen.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Herzlich Willkommen zurück und nicht vergessen: Lächeln statt Händeschütteln!