Liebe Eltern und Mitarbeitenden in der Kinderbetreuung,
im Gleichklang mit den Grundschulen gilt auch in den Horten ab 8. November eine strengere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Das bedeutet konkret:
- In den Innenräumen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer MNB unabhängig vom Einhalten des Mindestabstandes. Während des Lüftens kann die MNB abgenommen werden.
- Im Freien ist keine MNB vorgeschrieben.
- Schulkinder können grundsätzlich eine textile MNB tragen. Beschäftigten wird eine MNS empfohlen.
Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen