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Kinderbetreuung

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KiTa-Notbetreuung wird ab 25.05. erweitert

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Neue Regelungen und Formulare des Freistaates Bayern

Liebe Eltern,

wir freuen uns, Ihnen ab 25.05.2020 deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen für:

  • Vorschulkinder
  • Geschwisterkinder in der gleichen KiTa
  • Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder)
  • Waldkindergarten
  • Berufstätige Alleinerziehende
  • Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann
  • Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist
  • Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben.
  • Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde.
  • Kinder von studierenden Alleinerziehenden
  • Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen
  • Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder).
  • Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten

Nach den Pfingstferien (ab 15. Juni) dürfen wir auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind, und Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufnehmen. Ab Juli sollen voraussichtlich alle Kinder wieder die KiTas besuchen, wenn die Rahmenbedingungen das ermöglichen.

Bitte beachten Sie die Formulare in den Anlagen. Wichtig ist:

  • Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben.
  • Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitiger Gruppentrennung anbieten können.
  • Grundsätzlich ist es derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird.

Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisierung 26.05.2020 11 Uhr: Möglicher Vollbetrieb ab Juli 2020

Amt für Kindertageseinrichtungen