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Kinderbetreuung

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KiTa-Notbetreuung wird ab 11.05. erweitert

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Neue Formulare und genauere Vorgaben des Freistaates Bayern

Liebe Eltern,

der Freistaat Bayern hat verfügt, dass die KiTas und Tagespflegestellen erweitert öffnen dürfen.

ab Montag 11. Mai 2020 Notbetreuung für: 

  • Berufstätige Alleinerziehende.
  • Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann.
  • Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist.
  • Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben.
  • Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde.
  • Kinder von studierenden Alleinerziehenden.
  • Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen.
  • Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder).
  • Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten.

ab Montag 25. Mai 2020 zusätzlich Notbetreuung für:

  • Vorschulkinder, die sich auf den Übergang zur Schule einstellen und sich von ihrem Kindergarten verabschieden können sollen.
  • Kinder in der Großtagespflege (bis zu 10 Kinder).
  • Kinder in Waldkindergärten und anderen nicht gebäudegebundenen Kindertageseinrichtungen.
  • Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern.
  • Hortkinder für weitere Klassen, die wieder in die Schule gehen dürfen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.

Bitte beachten Sie auch die neuen Formulare, die Sie als Eltern ausfüllen müssen.

Die KiTa-Gruppen werden nun wieder etwas größer werden. Wir bemühen uns trotzdem weiterhin, möglichst konstante Gruppen zu bilden. Je nach KiTa-Größe und Personal kann deshalb derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien anbieten können. Gleichzeitig wollen unsere KiTas Ihren Kindern eine gute pädagogische Betreuung ermöglichen.

Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass es derzeit vom KiTa-Amt auch möglich ist, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisierung 10.05. 18 Uhr: Neue Formulare, Link zur Verfügung des Freistaates Bayern und Erweiterung und Präszisierung bestimmter Anspruchsgruppen

Amt für Kindertageseinrichtungen