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KiTa-Corona-Management

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Änderung der Allgemeinverfügung Isolation zum 13. April 2022

Mit Wirkung ab 13. April 2022 werden die Regelungen zur Quarantäne und Isolation im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion geändert:

 

Kontaktpersonen müssen künftig nicht mehr in Quarantäne. Daher wird es künftig in Kitas auch keine neuen Gruppenschließungen mehr (aufgrund von Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen) geben.

Für Kontaktpersonen, die sich aktuell in Quarantäne befinden, endet die Quarantänepflicht sofort. Damit gibt es für Kontaktpersonen auch keine staatlichen Einschränkungen mehr beim Besuch der Kitas. Dies gilt für Kinder und Beschäftigte. 

 

Verkürzte Isolation: Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin unverzüglich in Isolation begeben. Die Dauer der Isolation wurde aber verkürzt. Sie endet

 

  • nach Ablauf von fünf Tagen nach dem ersten positiven Testergebnis, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht,
  • spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (unabhängig von Symptomen).
  • ein negativer Testnachweis ist zur Beendigung in beiden Fällen nicht erforderlich.

 

Nach Beendigung der Isolation wird empfohlen, für weitere fünf Tage in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Empfehlung gilt auch für Beschäftigte in den Kitas.

 

Intensiviertes Testverfahren: Die Regelungen für das intensivierte Testverfahren (bei einem positiv getesteten Kind in der Gruppe) sind  gesetzlich vorgeschrieben. Sie bleiben nach derzeitigem Stand unverändert bis 30. April 2022 gültig.