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KiTa-Betretungsverbot verlängert

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Unsere Notbetreuung für Sie wird jedoch ab 27.04.2020 deutlich erweitert

Liebe Eltern,

Das Betretungsverbot für KiTas und Tagespflegestellen wurde weiter verlängert. Wir bieten Ihnen aber natürlich weiter unsere Notbetreuung an. Diese wird darüber hinaus ab 27.04.2020 erweitert. Anspruch auf Notbetreuung haben dann:

  • Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist.
  • Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit.
  • Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt.  

Genauere Details der weiteren rechtlichen Regelungen liegen uns jedoch noch nicht vor. Melden Sie sich aber gerne bereits jetzt bei den KiTas, damit diesen Ihren Bedarf vormerken können.

Tätigkeit in kritische Infrastruktur: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt

Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Hier müssen wir für eine endgültige Klärung noch auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisiert 20.04. 14 Uhr - Pressemitteilung Freistaat Bayern
Aktualisiert 20.04. 18 Uhr - Newsletter des Sozialministeriums
Aktualisiert 21.04. 11 Uhr - kritische Infrastruktur

Amt für Kindertageseinrichtungen