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Kinderkrankgeld

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Informationen und Bescheinigung

Liebe Eltern,

gesetzlich Versicherte können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage.

Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil KiTas oder Tagespflegestellen geschlossen sind oder der Zugang zum Betreuungsangebot eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Eltern, die während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen wegen der Nicht-Inanspruchnahme von KiTa oder Tagespflege benötigen ggf. eine Bescheinigung der KiTa/Tagespflege.

Sie finden eine solche Musterbescheinigung in der Anlage. Diese füllt Ihnen Ihre KiTa/Tagespflege bei Bedarf gerne aus. Für Detailfragen zum Kinderkrankengeld wenden Sie sich damit dann bitte an Ihre Krankenkasse.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Familienministerium