Sie dürfen unsere KiTas nicht betreten, wenn Sie oder Ihr Kind
- erhebliche/typische Krankheitssymptome haben,
- Kontakt zu COVID-19-Patienten hatten oder
- einer Quarantänemaßnahme (z.B. wegen aktuellem Aufenthalt in einem Risikogebiet; RKI s.u. Link) unterliegen.
Diese Vorgaben gelten für alle: Wir wollen derzeit darauf aber besonders Reiserückkehrer hinweisen!
Alle Erziehungsberechtigten müssen zum neuen KiTa-Jahr weiterhin eine Selbstauskunft ausfüllen (s. Anlage). Bitte helfen Sie uns mit, unsere KiTas zu schützen!
Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen