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Kinderbetreuung

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Hinweise für Urlaubsrückkehrer

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Betreten Sie die KiTa nicht, wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen!

Sie dürfen unsere KiTas nicht betreten, wenn Sie oder Ihr Kind

  • erhebliche/typische Krankheitssymptome haben,
  • Kontakt zu COVID-19-Patienten hatten oder
  • einer Quarantänemaßnahme (z.B. wegen aktuellem Aufenthalt in einem Risikogebiet; RKI s.u. Link) unterliegen.

Diese Vorgaben gelten für alle: Wir wollen derzeit darauf aber besonders Reiserückkehrer hinweisen!

Alle Erziehungsberechtigten müssen zum neuen KiTa-Jahr weiterhin eine Selbstauskunft ausfüllen (s. Anlage). Bitte helfen Sie uns mit, unsere KiTas zu schützen!

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Betretungsverbote für KiTas