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Elternbeiträge - Abbuchung und aktuelle Regelungen

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Gültig für die kommunal verwalteten KiTas und in der Tagespflege

Liebe Eltern,

alle Eltern, die die Betreuung auch im Mai 2021 nicht bzw. nur maximal 5 Tage pro Monat in Anspruch nehmen, zahlen keinen Elternbeitrag. Eine Verrechnung bzw. Abrechnung der Beiträge erfolgt deshalb bei den kommunal verwalteten KiTas nach Ende des jeweiligen Monats.

Eltern, die mehr als 5 Tage Notbetreuung pro Monat aber weniger als die üblicherweise gebuchten Stunden in Anspruch nehmen, bitten wir eine Änderungsbuchung für die tatsächlich in Anspruch genommenen durchschnittlichen Buchungen in der KiTa zu veranlassen.

Für Juni gilt grundsätzlich, dass der reguläre Elternbeitrag zu leisten ist, da die entsprechende Ersatz-Regelung des Freistaates Bayern dann ausgelaufen ist. Nehmen Sie aber auch im Juni weniger Betreuung in Anspruch, dann buchen Sie bitte gerne entsprechend in der KiTa um.

Für die Beitragsregelung der KiTas der freien Träger wenden Sie sich bitte an Ihre KiTa vor Ort.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Amt für Kindertageseinrichtungen