Liebe Erziehungsberechtigte, liebe KiTa-Mitarbeitende,
ab dem 3. April gelten für unsere KiTas u.a. folgende Regeln:
- KiTa-Mitarbeitende tragen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie den geforderten Hygiene-Abstand (1,5 m) nicht einhalten können.
- KiTa-Besuchern (auch Eltern) wird das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen. Im Einzelfall kann die KiTa eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen, wenn der Hygiene-Abstand nicht verlässlich eingehalten werden kann und sich Anwesende dadurch beeinträchtigt fühlen.
- Für das Betreten der KiTa gilt 3G (außer Bring- und Hohlzeit).
- Es gilt eine Testnachweispflicht für Kinder bis zur Einschulung (3x wöchentlich) und Mitarbeitende (5 x wöchentlich), die nicht geimpft oder genesen sind.
- Auch allen geimpften/genesenen Kindern, Eltern und Mitarbeitenden wird die regelmäßige Testung empfohlen.
- Für Hortkinder besteht Testpflicht in den Schulen. In den Osterferien gilt für diese Schulkinder eine Testpflicht im Hort.
- KiTa-Gruppen müssen nicht mehr getrennt werden. Trotzdem wird Abstand und Kontaktvermeidung empfohlen, wo immer dies möglich ist.
- Treten Infektionsfälle auf, so kann weiterhin vermehrte Testung für alle Kinder und Mitarbeitende und bei einer Häufung die KiTa-Schließung angeordnet werden.
- Die allgemeinen Regeln sind: Abstand, Händehygiene, Desinfektion. Beachten Sie die Quarantäne-/Isolationspflichten.
- Der jeweils gültige Rahmenhygieneplan des Freistaates Bayern wird ent-sprechend angewandt.
Achten wir weiter aufeinander und nehmen wir bitte die Empfehlungen ernst: So können wir gemeinsam unnötige Gesundheitsrisiken vermindern.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!
Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Rechtliche Grundlagen: 16. Bayerische Infektionsschutzverordnung (16. BayIfSMV, 01.04.2022), Arbeitsschutzverordnung, Weisungen des Sozialministeriums (STMAS) und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), Hausrecht.