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Kinderbetreuung

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Corona-Management in unseren KiTas

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Regelungen ab 19. März 2022

Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter,

an die heutige Änderungen des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz werden auch Regeln des Freistaates Bayern angepasst. Die wichtigsten neuen Rahmenbedinungen sind in dem beigefügten Newsletter zusammengefasst. Wir dürfen diese für Sie hier zusammenfassen:

  • Die 3x-Testnachweispflicht besteht bis zu den Osterferien fort. Bei Infektionsfällen in einer KiTa gilt diese 5x. So erhalten die Eltern weiterhin Berechtigungsscheine über die KiTa.
  • Mitarbeitende müssen mindestens bis 2. April 2022 Masken tragen. Für die Schulkinder entfällt die Maskenpflicht am Platz (z.B. bei der Hausaufgabenbetreuung oder beim Sport im Hort).
  • Die Gruppentrennung kann grundsätzlich aufgehoben werden. Offene Konzepte sind möglich.
  • Gruppenschließungen aufgrund erhöhten Infektions- bzw. Krankheitsgeschehens sind weiter möglich.
  • Der Rahmenhygieneplan des Freistaates Bayern ist nun nicht mehr gesetzlich für alle zwingend vorgeschrieben. Trotzdem ist es notwendig, einen Hygieneplan zu erstellen. Deshalb wird für die kommunal verwalteten KiTas er vorläufig weiter entsprechend - unter Berücksichtigung der o.g. Anpassungen - angeordnet und angewandt. Zusätzlich gilt unverändert für Dritte der Zugang zu den KiTas nur mit 3G, FFP2-Maskenpflicht für Besucher, u.ä.

Bitte beachten Sie weiter die Abstands- und Hygiene-Regeln. Kurzfristig können sich auch noch Änderungen im bayerischen Gesetzgebungsverfahren geben. Die nächsten erheblichen Änderungen sind zum 2. April zu erwarten.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die KiTa-Leitung oder an uns.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

KiTas in Memmingen