Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter,
der Freistaat Bayern hat heute ergänzende Regelungen zur Testpflicht beschlossen. Es gilt ab 09.02.2022:
- Wird ein positiver Corona-Test eines Kindes bekannt, müssen alle Kinder dieser Gruppe an den darauf folgenden 5 Betriebestagen täglich einen Test machen. Träger können dies im Rahmen ihres Hausrechtes auch aus weiteren Gründen anordnen.
- Für eine 5malige Testpflicht gemäß der Infektionsschutzverordnung können die KiTas zusätzliche Berechtigungsscheine an die Eltern ausstellen.
Bitte beachten Sie weiter die Abstands- und Hygiene-Regeln und den beigefügten Newsletter in der Anlage. Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die KiTa-Leitung oder an uns.
Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Aktualisierung: 13.2. Ergänzung um erläuternde Regelungen