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Corona-Management in unseren KiTas

Erstellt von Kindertageseinrichtungen |

Positiver Selbsttest: Und jetzt? - Bearbeitung von COVID-19-Fällen

Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter,

der Umgang mit dem Corona-Virus bestimmt fortwährend unseren Alltag und ist oft schon zur Routine geworden. Deshalb ist nochmals wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, welche Schritte zu beachten sind, wenn eine Kontakt-Fall oder eine Infektion vorliegt:

  • Der erste Schritt ist immer die umgehende Information an die KiTa, wenn ein COVID-19-Kontaktfall oder ein positives Testergebnis vorliegt.
  • Liegt ein positiver Selbsttest vor, besteht die Pflicht zur Absonderung. Wie man am besten das Gesundheitsamt informiert und was weiter zu tun ist, ist HIER zu finden.
  • Erfolgt eine Überprüfung des Falles und ist noch nicht entschieden, ob die KiTa betroffen ist, dann kann die KiTa allgemein über den Überprüfungsfall informieren und um erhöhte Aufmerksamkeit bitten, wenn die durch die Überprüfung Betroffenen einwilligen. Es kann auch angeordnet werden, dass alle Kinder täglich testen.
  • Entscheiden das Gesundheitsamt und/oder der Träger, ob eine KiTa teilweise oder ganz geschlossen werden muss, werden betroffenen Familien persönlich über das weitere Vorgehen informiert und dann allgemein die Öffentlichkeit (über Aushang/Internet).
  • Liegt nur eine Quarantäne einer einzelnen Person vor, die keine Auswirkung auf die KiTa hat, dann erfolgt keine konkrete Info durch die KiTa: Wir schützen die Daten der/s Betroffenen.
  • Wenn die KiTa aufgrund zu vieler erkrankter oder isolierter Mitarbeitender ganz oder teilweise geschlossen werden muss, entscheidet das der KiTa-Träger. Das kann bereits vor oder auch als Verlängerung der offiziellen Quarantäne sein. Die KiTa versucht für diese Zeit für sehr dringende Fälle mit den Familien eine Lösung zu erarbeiten.

 Weiter ist wichtig:

  • Wenn Kinder oder KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter krank sind, dann bleiben sie der KiTa fern.
  • Die Abstands- und Hygiene-Regeln sind unverändert wichtig: FFP2-Pflicht für Eltern und Besucher, MNS-Pflicht für Mitarbeitende, „AHA+L“.
  • Wir arbeiten nach dem Rahmenhygieneplan des Freistaates Bayern.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die KiTa-Leitung oder an uns.

Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen

Aktualisierung: 3.2.2022 neuer Newsletter STMAS

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