Stadt Memmingen:Datenschutz

Kinderbetreuung

Datenschutz in unseren Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

uns ist es wichtig, dass Sie wissen, wie die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten Ihres Kindes und Ihrer Familie in der KiTa erhoben und verarbeitet werden. Ihre persönlichen Daten sind wichtig und wir wollen damit sorgsam umgehen.

 

Auch wenn manche Datenerhebungen in der KiTa wie z.B. das Gruppenfoto, Fotos bei einem Fest, Ausstellung von Bastelarbeiten, digitaler Bilderrahmen im Gruppenraum, usw. vielleicht selbstverständlich erscheinen, so möchten wir dennoch, dass wir uns alle bewusst machen, dass es sich hier immer um personenbezogene Daten handelt und oft auch die Urheberrechte von Ihnen und Ihren Kindern betroffen sind.

 

Im Rahmen des Betreuungsvertrages geben Sie Ihre persönlichen Daten an, damit die KiTa und das KiTa-Amt Sie und Ihre Familie bestmöglich betreuen können. Bestimmte Datenverarbeitungen sind darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben: So fordert zum Beispiel der Freistaat Bayern Daten über alle Buchungszeiten in der KiTa an, um die staatliche Förderung für die KiTa zu berechnen und leisten zu können. Diese werden jedoch grundsätzlich nur anonymisiert verarbeitet. Im übrigen übermitteln wir keine Daten an Dritte ohne Ihre vorherige Zustimmung: So geben wir z.B. Daten beim Übertritt vom Kindergarten an die Schule nur dann weiter, wenn Sie uns dies vorher im Rahmen einer Einwilligungserklärung oder Schweigepflichtentbindung erlaubt haben.

 

Wir bitten in diesem Zusammenhang aber auch darum, dass Sie mit den Daten der KiTa, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Familien sorgsam umgehen: In einer KiTa vertrauen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Familien einander und arbeiten im Elternbeirat, bei gemeinsamen Festen usw. oft über mehrere Jahre zusammen. Hier ist es ebenso wichtig, dass alle Beteiligten offen und transparent aber auch achtsam miteinander und denen in diesem Zusammenhang anvertrauten Daten und Informationen umgehen.

 

Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Beachten Sie auch die entsprechende Anlage zu Ihrem Betreuungsvertrag. 

 

Ihre KiTa und Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen